Rennregeln

ACHTUNG: Die Rennregeln wurden angepasst! (Stand 11.03.2024, 16:10 Uhr)
Die wichtigsten Änderungen: Es wird nur in einer Rennklasse gefahren und die Sicherheitsausstattung der Fahrer wurde angepasst. Bleibt ein Fahrzeug während des Rennens liegen, wird es ausschließlich durch die Rennleitung von der Strecke entfernt. Fahrzeugbreite auf 1000 mm begrenzt. Keine Slicks.
§1 Die Rennleitung hat immer recht!

Während der gesamten Veranstaltung gilt “§1“ (Die Rennleitung hat immer recht). §1 gilt ebenfalls vor und nach der Veranstaltung (also immer!) Den Anweisungen der Rennleitung ist umgehend Folge zu leisten. Die Rennleitung behält sich vor, die Rennregeln bis drei Tage vor Rennbeginn zu ändern. Jedem Team wird eine Box in der Boxengasse zugewiesen. Die Rennleitung vergibt die Startnummern. Während des Rennens ist jeder Fahrer dafür verantwortlich, dass die Startnummer lesbar ist. Ist eine elektronische Zeitnahme vorgesehen, sind die Fahrer selbst für die ordnungsgemäße Montage des Transponders verantwortlich. Wenn im Weiteren von Fahrern die Rede ist, sind selbstverständlich ebenso Fahrerinnen gemeint. Werden Punkte dieses Regelwerkes teilweise oder gar nicht erfüllt, besteht für das Team KEIN Startanspruch.

Wer darf am Rennen teilnehmen?

Fahrer müssen ein Mindestalter von 18 Jahren haben. Die Anzahl der Fahrer ist jedem Team freigestellt. Jeder Fahrer muss bei der technischen Abnahmestelle einen Haftungsausschluss unterzeichnen. Es dürfen nur Fahrer am Rennen teilnehmen, die den Haftungsausschluss unterschrieben haben. Es ist Pflicht, dass alle Fahrer an der Fahrerbesprechung teilnehmen. Bei Nichterscheinen darf die Rennleitung frei über die Teilnahme an der Veranstaltung entscheiden. Darüber hinaus gilt wie immer §1!

Sicherheit und Umwelt

Beim Betanken der Fahrzeuge sind unbeteiligte Personen aus dem Gefahrenbereich zu entfernen. Jedes Team hält in seiner Box einen Feuerlöscher bereit. Das Betanken und Instandsetzen der Fahrzeuge darf aus Umweltschutzgründen ausschließlich auf einer geeigneten Unterlage (z. B. Folie mind. 1,5 x 2,5 m) durchgeführt werden. Gelangt Kraftstoff, Öl o. ä. ins Erdreich, ist umgehend die Rennleitung zu informieren. Während des Rennens herrscht absolute CE-Helmpflicht (keine Jet-, Feuerwehr- oder Bauhelme etc.) Feste hohe Stiefel (Motorradstiefel empfohlen), Handschuhe, Brust- und Rückenprotektor (Schulter- und Ellenbogenprotektoren empfohlen), lange Hosen und Hemden sind vorgeschrieben.

Bleibt ein Fahrzeug während des Rennens liegen, wird es ausschließlich durch die Rennleitung von der Strecke entfernt.

Fahrerwechsel sind jederzeit, jedoch nur in der Boxengasse zulässig. Die Boxengasse ist hierbei zu durchfahren. Während des Rennens haben alle Teilnehmer darauf zu achten, dass sie weder die Zuschauer oder die anderen Teilnehmer noch sich selbst gefährden. In der Boxengasse ist mit Schrittgeschwindigkeit zu fahren. Die im öffentlichen Straßenverkehr geltenden Regeln bzgl. Alkohol, Drogen und Medikamenten gelten auch für die Fahrer während des Rennens. Das Mitführen, Zur-Schau-Stellen und Veräußern von Waffen, insbesondere solchen, die unter das Kriegswaffenkontrollgesetz fallen, ist grundsätzlich untersagt. Die Rennleitung behält sich vor, auffällige Fahrer/Teams sofort zu sanktionieren (Zeitstrafe, Rundenabzug, Rennausschluss, Startplatzverlust für Folgeveranstaltungen). Der Anweisung der Rennleitung ist umgehend Folge zu leisten. Die Zeitstrafe ist sofort nach Anordnung in dem dafür vorgesehenen Bereich abzuleisten. Auffälligkeiten können u. a. sein: Übermotivierte Fahrweise, unfaires/missgünstiges Verhalten gegenüber anderen Rennteilnehmern/ Zuschauern, Auslassen von Streckenabschnitten zum eigenen Vorteil, Regelverstöße, überflüssiges Hupen, Blockieren anderer Teilnehmer, … des Weiteren gilt im Zweifel §1!

Haftung

Jeder Fahrer und jede Fahrerin fährt auf eigene Gefahr.

Technische Abnahme

Die Einhaltung des technischen Reglements wird im Rahmen einer technischen Abnahme kontrolliert. Am Renntag müssen die Fahrzeuge bei der technischen Abnahmestelle an der Rennstrecke innerhalb der von der Rennleitung vorgegebenen Zeit vorgeführt werden. Erfüllt ein Fahrzeug das Reglement nicht, behält sich die Rennleitung vor, ein Fahrzeug vom Rennen auszuschließen. Eine Wiedervorführung ist bis 30 Minuten vor Rennbeginn möglich. Zwischen den Läufen überprüft die Rennleitung die Einhaltung des Reglements. Sollten während des Rennens Änderungen am Renntrecker bezüglich Motor/Achse/Antriebseinheiten erfolgen, ist die Genehmigung der Rennleitung einzuholen. Ferner gilt §1!

Technik

Es werden ausschließlich Fahrzeuge zugelassen, die im Hauptzweck zum Rasenmähen gedacht sind oder waren, und als solche auch noch zu erkennen sind.

Die Traktoren müssen eine serienmäßig aussehende Motorhaube, Grill und Kotflügel haben. Die Verwendung eines anderen Herstellerbleches ist erlaubt. Die Silhouette sowie die Proportionen des Renntreckers müssen einwandfrei als Rasentraktor zu identifizieren sein.

Max. zulässiges Gewicht 350 kg, max. Breite 1000 mm, max. Länge 2000 mm. Die Sitzhöhe muss, bei mit 100 kg belastetem Sitz, mind. 500 mm betragen.

Die Hinterradfelgen müssen mindestens 2“ größer sein als die Vorderradfelgen. Der Reifenaußendurchmesser der Hinterräder muss um 3“ (oder 75 mm) größer sein als der Reifenaußendurchmesser der Vorderräder.

Motor-Notausschaltung beim unfreiwilligen Verlassen des Fahrzeugs (Sitzschalter oder Reißleine). Die Not-Aus-Reißleine darf eine max. Länge von 60 cm nicht überschreiten.

Nur originale Rasenmähertreckermotoren (maximal ein Motor!) mit max. 25 PS Standardleistung, max. 2 Zylindern und max. 750 ccm Hubraum. Standardvergaser mit Original-Querschnitt. Standardvergaser ist der Vergaser, der vom Motorenhersteller bezügl. Modell, Variante und Leistung verbaut wird (die Rennleitung behält sich das Recht vor, den Vergaser zu öffnen und auf Zulässigkeit zu kontrollieren).

Der Antrieb muss mindestens durch einen Keilriemen realisiert sein. Der Renntrecker muss eine Mindestgeschwindigkeit von 20 km/h erreichen.

Es werden keine Fahrzeuge mit Allradantrieb zugelassen.

Die Achsen dürfen nicht gefedert sein. Vorderachskörper als biegesteife Konstruktion. Dabei ist der Obergurt auf der kompletten Breite mit dem Untergurt durch ein Flacheisen zu verbinden. Pendelachsen sind zulässig.

Stoßstangen hinten nicht breiter als bis zu den Reifenaußenseiten. Stoßstangen vorn sind nicht zulässig.

Es dürfen keine scharfen Kanten oder Ecken Verletzungen möglich machen.

Alle Anbauteile (z. B. Motorhaube, Kotflügel, Batterie, Tank, Auspuff…) müssen fachgerecht befestigt sein. Ungeeignete Befestigungsmittel sind z. B. Kabelbinder etc.

Es werden nur Lenkräder und keine motorradähnlichen Lenkstangen zugelassen.

Es sind geeignete Kraftstofftanks in stoßgeschützten Bereichen zu verbauen, die nicht nach vorn/hinten über die Räder hinausragen.

Es muss ein Startnummernfeld von min. 150 x 150 mm in weißer Farbe auf der rechten und linken Fahrzeugseite geben. Die von der Rennleitung zugeteilte Startnummer ist auf diesem Feld in schwarzen Ziffern von jedem Team selbst anzubringen.

Es dürfen keinerlei Bauteile nach hinten über die Reifen, mit Ausnahme der Heckstoßstange, hinausragen.

Das Fahrzeug ist frei von Kraftstoff- oder Ölverlust.

Ein wirkungsvoller Abgasschalldämpfer muss vorhanden sein. Bei nicht vorhandener oder unzureichender Schalldämpfung erfolgt definitiv keine Startfreigabe.

Verbesserungen der Bremse sind erforderlich, die die hintere Achse abstufbar bis zur Blockiergrenze abbremst (keine Bremsanlagen auf die Reifenlauffläche, keine Fahrradbremsen, keine Bremsen auf gelenkte Räder!) Die Wirkung der Bremse muss der Höchstgeschwindigkeit des Fahrzeugs angemessen sein.

Es sind keine Traktionsprofile und keine Slicks zugelassen (kein Quad- oder AS-Profil, nur sog. Turf-Profil mit max. Profilabstand von12 mm). Dies gilt für alle Räder. Und wie sonst auch: Es gilt - und das nicht nur im Zweifel - §1!

Zusätzlich gilt ein absolutes Mindestgewicht von 180 kg für den Renntraktor ohne Fahrer.

Schlussbestimmung

Wer durch Taten oder Worte die Veranstaltung stört, Zuschauer, Teilnehmer, Helfer oder die Rennleitung belästigt oder bedroht oder in welcher Weise auch immer dem Charakter der Veranstaltung nicht gerecht wird, kann und wird von der Rennleitung - bis hin zum Ausschluss - sanktioniert!

In jedem Fall aber gilt §1!

Viel Spaß wünscht die Rennleitung!